Die Förderung setzt sich aus 2 Komponenten zusammen:
1. Investitionszuschuss
Die Höhe der Beihilfe wird im Rahmen des Règlement grand-ducal du 19 février 2008 gewährt.
Dabei werden 30% der Investitionskosten erstattet, maximal jedoch 1.650 € pro kWp, wenn es sich um eine Installation auf oder an der Gebäudehülle, also beispielsweise auf dem Dach, handelt und die Anlage nicht größer als 30 kWp pro Standort ist.
Zu den Installationskosten gehören Materialkosten (Module, Montagesysteme, Verkabelung, Wechselrichter, elektrische Schutzvorrichtungen, Einspeisezähler) sowie die Montagekosten.
Sollten Sie bei der Planung einen qualifizierten Energieberater in Anspruch nehmen, wird dieser mit 150 € bezuschusst.
Weiterhin muss die Investition zwischen dem 01.01.2008 und dem 31.12.2012 getätigt werden und der Antrag bis zum 01.03. des Folgejahres bei der Administration de l’Environnement gestellt worden sein, wo auch die entsprechenden Antragsformulare erhältlich sind.
2. Einspeisevergütung
Die von einer PV-Anlage produzierte und ins Stromnetz eingespeiste elektrische Energie wird über das Règlement grand-ducal du 8 février 2008 vergütet. Die Vergütung wird auf 15 Jahre garantiert und richtet sich nach der Größe der Anlage sowie dem Jahr der Inbetriebnahme.
| VERGÜTUNGSSÄTZE AB 2009 (in Cent/kWh) | |||||||
| ANLAGENTYP | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
| Dachanlage bis 30 kW | 40,74 | 39,52 | 38,33 | 37,18 | 36,06 | 34,98 | 33,93 |
| Dachanlage bis 1000 kW | 35,89 | 34,81 | 33,77 | 32,76 | 31,78 | 30,82 | 29,89 |
Die steuerliche Behandlung eines Betreibers einer Photovoltaikanlage wird über das Circulaire L.I.R. n° 14/2 du 23 mai 2003 geregelt.
Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie unter:
www.eco.public.lu – Einspeisevergütung
www.solarinfo.lu – allgemeine Informationen
www.environnement.public.lu - Investitionszuschusses